AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Euronda Deutschland GmbH
- Geltungsbereich und Anbieter
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen der:
EURONDA Deutschland GmbH, Am Landwehrbach 5, 48341 Altenberge, Deutschland
Geschäftsführer: Klaus Zurstraßen, Renato Basso
Handelsregister: Amtsgericht Steinfurt HRB 3259.
Tel. +49 (0)2505 93890
Fax +49 (0)2505 938929
E-Mail info@euronda.de
Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nicht verbindlich, sofern diese nicht schriftlich von uns anerkannt worden sind.
Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des $14 BGB. Das sind Käufer, die als natürliche oder juristische Personen oder als rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
- Vertragsabschlüsse und Angebote
- Alle Angebote und Zusagen sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend, also unverbindlich. Alle getroffenen Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
- Bei Online-Bestellungen auf den Internetseiten der Euronda Deutschland GmbH gilt, abweichend von 2.a., Satz 2:
Die Darstellung der Produkte auf unseren Internetseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer uns gegenüber mit der Bestellung ein Angebot abzugeben. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" gibt der Käufer uns gegenüber ein verbindliches Kaufangebot der auf der Bestellseite (im Warenkorb) aufgelisteten Waren ab. Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Käufer eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir den Erhalt der Bestellung bestätigen. Ein Vertrag kommt durch diese Bestätigungsmail noch nicht zustande. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Annahme des Kaufangebots ausdrücklich dem Käufer gegenüber erklären oder wir die vom Käufer bestellte Ware aussondern und versenden. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf den Zugang einer Annahmeerklärung. - Die einem Angebot, Produktdarstellungen und Annahmeerklärungen ggf. beiliegenden Unterlagen und Abbildungen oder Zeichnungen, die Maß-und Gewichtsangaben sowie Qualitäts-und Eigenschaftsbeschreibungen der angebotenen Produkte sind nur annähernd maßgebend und gelten keinesfalls als Beschaffenheitsvereinbarung. Eine solche liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich vermerkt wurde. Unsere Angebote und Willenserklärungen gegenüber dem Käufer enthalten auch keine Garantieerklärungen.
- Preise, Verpackung
- Für Lieferungen, die vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, gelten abweichend von der getroffenen Vereinbarung immer unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise. Dadurch sollen unvorhersehbare Preis- und Kostensteigerungen auf dem Weltmarkt ausgeglichen werden. Ein weitergehender Gewinn soll hierdurch nicht abgeschöpft werden. Liegen unsere Preise in diesem Fall 20% über den mit dem Käufer vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist binnen einer Frist von einer Woche zu erklären, nachdem wir dem Käufer den neuen Preis mitgeteilt haben. Das Rücktrittsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, wenn die Leistung erst nach Ablauf der Viermonatsfrist aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, erfolgen kann.
- Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Netto-Preise. Die am Tag der Lieferung gültige Umsatzsteuer wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.
- Die Lieferungen verstehen sich – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – ab Auslieferungslager Deutschland, zuzüglich Verpackungskosten. Eventuelle Zollerhebungen gehen zu Lasten des Käufers.
- Lieferung, Gefahrübergang, Frachtkosten
- Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sondervereinbarungen gelten nur, sofern diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Vereinbarte Lieferfristen gelten nicht als Fixgeschäft.
- Kriegszustände, Lieferengpässe unserer Zulieferunternehmen, Unruhen, Betriebs-und Verkehrsstörungen, Mangel oder Rationierung von Rohstoffen und Brennstoffen oder anderen für die Herstellung oder Ablieferung der Ware unentbehrlichen Betriebsmitteln, deren Beschaffung dem Verkäufer nicht zumutbar ist, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen oder höhere Gewalt, welche unmittelbar oder auch mittelbar die Herstellung oder Ablieferung der Ware stören oder verhindern, befreien uns für die Dauer und den Umfang der dadurch erwachsenen Betriebs-und Versandstörungen von der Lieferverpflichtung. Wir sind verpflichtet, dem Käufer in solchen Fällen unverzüglich eine Mitteilung zu machen.
- Halten wir, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, eine vereinbarte Lieferfrist nicht ein, so hat der Käufer das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist zur Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Für eventuelle Ansprüche des Käufers auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Schadensersatzansprüche statt der Leistung gilt Ziffer 6b unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Wir behalten uns vor, auch im Interesse unserer Kunden, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Verkaufsbedingungen betrachtet.
- Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Art und Wege des Versands, sowie Bestimmung des Versandortes sind uns zu überlassen. Auf Wunsch des Käufers wird – auf seine Kosten – die Sendung gegen Bruch-, Transport-, Feuer-und Wasserschäden versichert.
- Abnahme, Mängelrüge
- Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Zugang zu untersuchen.
- Ist der Käufer Unternehmer gilt §377 HGB, auch wenn der Käufer kein Kaufmann ist.
- Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für die einwandfreie Verpackung.
- Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß oder Gewicht sind kein Grund zur Beanstandung.
- Gewährleistung, Haftung, Verjährung
- Bei Vorliegen eines Mangels sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Sollte das nicht möglich oder fehlgeschlagen sein, kann der Käufer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Minderung verlangen.
- Unsere Haftung für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen einschließlich der leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern diese Pflichtverletzungen keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder dem Käufer zustehende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten ist unsere Haftung beschränkt auf den typisch vorhersehbaren Schaden. Unsere Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie.
- Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke.
- Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren binnen einer Frist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit Übergabe der Sache auf den Käufer. Diese einjährige Frist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei vertraglicher Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, begründet durch unsere vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie bei unserer Haftung für sonstige Schäden durch unsere vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand verbleibt bis zum Ausgleich unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstige Leistungen nachträglich erwerben. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die wir aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer erwerben.
- Veräußert der Käufer die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weiter oder übergibt er sie aus einem anderen Rechtsgrund an Dritte, tritt der Käufer hiermit die aus der Weiterveräußerung oder der Weitergabe der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab; im Falle der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung in Höhe des Rechnungswertes unserer dabei verwendeten Ware. Wir nehmen bereits jetzt die Abtretung an. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und uns die erforderliche Auskunft zu geben sowie die Unterlagen zwecks Einziehung der Forderung durch uns, auszuhändigen. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, soweit wir nichts anderes bestimmen, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, die ohne Weiteres Eigentum von Euronda wird, einzuziehen und für uns abgesondert von den übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren.
- Der einfache sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen im Zweifel so lange fort, bis der Käufer unserer Ware in jedem Einzelfall nachweist, dass sie vollständig bezahlt ist. Nehmen Dritte unsere Ware, die sich noch im Eigentumsvorbehalt befindet, in Anspruch, z. B. im Wege der Pfändung, oder erheben Dritte Ansprüche auf die an uns abgetretene Forderung des Käufers, ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
- Werden Tatsachen bekannt, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und weigert sich der Käufer, die Erfüllung des Vertrages Zug um Zug gegen Leistung oder Sicherheitsleistung zu gewährleisten, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
- Zahlung
- Soweit mit dem Käufer nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, sind unsere Forderungen sofort fällig. Der Rechnungsbetrag ist porto- und spesenfrei auf die von uns angegebene Kontoverbindung zu überweisen. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bzw. der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.
- Alle Rechnungsbeträge sind grundsätzlich ohne Abzug zu leisten. Sondervereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.
- Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen und dann zur Begleichung der ältesten fälligen offenen Forderung verwendet.
- Gegenüber unseren Forderungen können Käufer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
- Weiterverkauf
Der Weiterverkauf unserer Markenartikel ist nur in Originalpackungen gestattet. Ihre Um- und Abfüllung ist nicht statthaft.
- Gerichtsstand, geltendes Recht
Alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, das für unseren Firmensitz örtlich zuständige Gericht. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 10/2022