Seit Mai 2024 ist eine aktualisierte Hygiene-Verordnung in NRW in Kraft. Demnach dürfen seit 15. Mai 2024 in der kosmetischen Podologie, Fußpflege sowie im Beautybereich nur noch B-Klasse Autoklaven zum Sterilisieren invasiver Instrumente angeschafft werden. Einrichtungen, die noch mit Heißluft sterilisieren, müssen das Verfahren bis 15.05.2025 auf Dampfsterilisation mit einem Typ-B Autoklaven umstellen. Man muss damit rechnen, dass andere Bundesländer diese Regelungen in Zukunft übernehmen.
Augen auf beim Steri-Kauf
Während andere Hersteller neue S-Klasse-Sterilisatoren anbieten, sind bei Euronda Autoklaven mit sicheren B-Zyklen seit Jahren Standard. Die Hygiene-Verordnung NRW bestätigt nun diese Entscheidung. Der große Vorteil von B-Zyklen liegt im Entlüftungsverfahren. Ein mehrfaches Vakuum vor der Sterilisation sorgt dafür, dass auch Instrumente mit unregelmäßigen Oberflächen und Hohlräumen sicher vollständig mit Dampf sterilisiert werden.
Für wen gilt die Verordnung?
Die Hygiene-Verordnung (HygVO) gilt in Nordrhein-Westfalen für alle gewerblich ausgeübten Tätigkeiten außerhalb medizinischer Einrichtungen, bei denen es zu Haut- oder Schleimhautverletzungen kommen kann. Das sind zum Beispiel ausschließlich kosmetisch arbeitende Podologiepraxen und Fußpflegeeinrichtungen. Aber auch Tätowierstuben, Piercingstudios und andere Beautysalons können davon betroffen sein.
Gibt es Ausnahmen von der B-Autoklaven-Pflicht?
Sterilisiert werden müssen nur Instrumente, Werkzeuge und Geräte, die dazu da sind, die Haut oder Schleimhaut zu durchdringen oder bei deren Anwendung es regelmäßig zu Verletzungen kommen kann. Sterile Einmalartikel dürfen nicht erneut sterilisiert und verwendet werden. Sie können nach der Behandlung entsorgt werden.
Einrichtungen, die bereits vor dem Stichtag 15.05.24 mit einem Dampfsterilisator der Klasse S oder N aufbereitet haben müssen erst bei der Neuanschaffung auf ein Gerät mit B-Zyklen umstellen. Heißluftsteris müssen bis 25. Mai 2025 ausgetauscht werden.
Beratung & Test vor Anschaffung nutzen
Du möchtest künftig die Vorteile eines B-Klasse-Steris nutzen oder dein Verfahren von Heißluft auf Dampf umstellen? Wir beraten dich umfassend zu den Möglichkeiten und finden gemeinsam den Autoklaven mit der besten Ausstattung für deine Bedürfnisse. Und damit du auch wirklich sicher sein kannst stellen wir dir dein Wunschgerät vor dem Kauf zum Testen zur Verfügung.
Wie geht es weiter
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der aktualisierten Hygiene-Verordnung ein klares Statement für flächendeckend hohe Hygiene-Standards auch in nichtmedizinischen Berufen mit Infektionsrisiken für Patient:innen bzw. Kund:innen gesetzt. Es wäre nicht überraschend, wenn andere Bundesländer nachziehen.